Patientenverfügung Salzburg

Ordination Kastner - Thomas Kastner 1

Patientenverfügung — Information & Aufklärung: Dr. Kastner, Salzburg:

Die Pati­en­ten­ver­fü­gung bie­tet die Mög­lich­keit auf Selbst­be­stim­mung im Vor­hin­ein wahr­zu­neh­men. Es han­delt sich um eine schrift­li­che Wil­lens­er­klä­rung für den Fall des Ver­lus­tes der eige­nen Handlungsfähigkeit.

Sie kön­nen damit gewis­se medi­zi­ni­sche Maß­nah­men oder künst­lich lebens­ver­län­gern­de Behand­lun­gen im Fal­le einer sicher zum Tod füh­ren­den Erkran­kung oder Ver­let­zung ablehnen.

1. beacht­li­che Patientenverfügung:

Der Arzt SOLL sich an eine beacht­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung hal­ten! Sie haben die Mög­lich­keit eine beacht­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung zu erstel­len. Dazu ist kei­ne nach­weis­li­che Auf­klä­rung durch einen Arzt und Juris­ten not­wen­dig. (ein ärzt­li­ches Auf­klä­rungs­ge­spräch soll­te den­noch erfolgen).

2. ver­bind­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung (emp­foh­len):

Der Arzt MUSS sich an eine ver­bind­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung hal­ten. Bei die­ser Form müs­sen alle abge­lehn­ten Maß­nah­men kon­kret beschrie­ben wer­den. Eine umfas­sen­de ärzt­li­che Auf­klä­rung hat nach­weis­lich zu erfol­gen. Wei­ter müs­sen Sie Ihre Unter­schrift vor einem Juris­ten ent­rich­ten, der damit die Rich­tig­keit bestä­tigt. Die­se Art der Pati­en­ten­ver­fü­gung bleibt 5 Jah­re ver­bind­lich und muss dann wie­der bestä­tigt wer­den, andern­falls geht sie in eine beacht­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung über.

Eine Pati­en­ten­ver­fü­gung kann jeder­zeit von Ihnen wider­ru­fen werden!

Jede Pati­en­ten­ver­fü­gung kann auf Wunsch im Pati­en­ten­ver­fü­gungs­re­gis­ter des öster­rei­chi­schen Nota­ri­ats sowie Rechts­an­wäl­te regis­triert wer­den. In Koope­ra­ti­on mit dem öster­rei­chi­schen Roten Kreuz besteht eine öster­reich­weit ver­füg­ba­re Ein­sicht­mög­lich­keit für Kran­ken­an­stal­ten in das Patientenverfügungsregister.
Bit­te beach­ten Sie, dass das Vor­han­den­sein einer Pati­en­ten­ver­fü­gung im Fall der Fäl­le nicht nur uns Ärz­ten son­dern auch den Ange­hö­ri­gen die Ent­schei­dung deut­lich erleich­tert und Ihnen als Pati­en­ten die Mög­lich­keit auf ein wür­de­vol­les Lebens­en­de gibt!

Der­zeit haben lei­der nur ca. 4 % der Öster­rei­cher eine Pati­en­ten­ver­fü­gung erstellt.

Erstel­len einer Pati­en­ten­ver­fü­gung: € 90,–
Erneu­ern nach 5 Jah­ren: € 50,–

Vor­la­gen der Pati­en­ten­ver­tre­tung Salz­burg für eine Patientenverfügung:

1. beacht­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung: PDF-Down­load

2. ver­bind­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung: PDF-Down­load

Für Fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Ver­fü­gung. Ver­ein­ba­ren Sie hier einen Ter­min: wei­ter

Praktischer Arzt Dr. Kastner, Salzburg / Riedenburg / Maxglan