Patientenverfügung Salzburg

Patientenverfügung — Information & Aufklärung: Dr. Kastner, Salzburg:
Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit.
Sie können damit gewisse medizinische Maßnahmen oder künstlich lebensverlängernde Behandlungen im Falle einer sicher zum Tod führenden Erkrankung oder Verletzung ablehnen.
1. beachtliche Patientenverfügung:
Der Arzt SOLL sich an eine beachtliche Patientenverfügung halten! Sie haben die Möglichkeit eine beachtliche Patientenverfügung zu erstellen. Dazu ist keine nachweisliche Aufklärung durch einen Arzt und Juristen notwendig. (ein ärztliches Aufklärungsgespräch sollte dennoch erfolgen).
2. verbindliche Patientenverfügung (empfohlen):
Der Arzt MUSS sich an eine verbindliche Patientenverfügung halten. Bei dieser Form müssen alle abgelehnten Maßnahmen konkret beschrieben werden. Eine umfassende ärztliche Aufklärung hat nachweislich zu erfolgen. Weiter müssen Sie Ihre Unterschrift vor einem Juristen entrichten, der damit die Richtigkeit bestätigt. Diese Art der Patientenverfügung bleibt 5 Jahre verbindlich und muss dann wieder bestätigt werden, andernfalls geht sie in eine beachtliche Patientenverfügung über.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden!
Derzeit haben leider nur ca. 4 % der Österreicher eine Patientenverfügung erstellt.
Erneuern nach 5 Jahren: € 50,–
Vorlagen der Patientenvertretung Salzburg für eine Patientenverfügung:
1. beachtliche Patientenverfügung: PDF-Download
2. verbindliche Patientenverfügung: PDF-Download
